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Deconfinement Stage 1 vom 27. April 2020 in der Schweiz

sind offen oder erlaubt  Alle Eingriffe in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen Arzt- und Zahnarztpraxen Physiotherapie, Massage Friseur- und Kosmetiksalons, Schönheitsinstitut, Tattoo Selbstbedienungseinrichtungen wie Autowaschanlagen Bau- und Gartenbau, Baumschulen, Blumenladen geschlossen oder verboten sind Versammlungen von mehr als fünf Personen Schulen Restaurants und Bars Campingplätze Theater, Museen, Bibliotheken Zoologische und botanische Gärten Pools Die folgenden Richtlinien […]