Die Situation der Selbständigen und Unternehmer ist nach der erzwungenen Einstellung ihrer Tätigkeit dramatisch, da die gewährten Hilfsmassnahmen unzureichend und ungerecht sind. Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen sind an der Tagesordnung. Darüber hinaus werden ihre Schwierigkeiten mit jedem Tag der Untätigkeit nur noch grösser. Ohne Massnahmen, die ihrer besonderen Situation Rechnung tragen, sind das Wirtschaftsgefüge und der Unternehmergeist in Gefahr.
Das Kollektiv „Unabhängige und Unternehmer Schweiz“ fordert die sofortige Umsetzung von 5 konkreten Massnahmen, um zu verhindern, dass diese Krise in naher Zukunft zu einer wirtschaftlichen und sozialen Katastrophe wird :
Seit dem 15. März 2020 haben sich mehr als 7’200 Schweizer Freiberufler und Unternehmer über eine Facebook-Gruppe zusammengeschlossen. Sie alle sind direkt oder indirekt einem Geschäftsverbot unterworfen. Die Diskussionen innerhalb der Gruppe haben sich immer um dieselben Themen gedreht, auf die sich nun unsere Überlegungen stützen.
Seit dem 10. April führt das Kollektiv eine gemeinsame Aktion rund um die symbolische Initiative „Ausweitung der Hilfe für Selbständige und Anhebung der Obergrenze für KMU!“ durch, welche von Organisationen und politischen Persönlichkeiten unterstützt wird und bereits mehr als 120’000 Unterschriften gesammelt hat.
Das Kollektiv fordert den Staat nicht auf, das unternehmerische Risiko zu übernehmen. Da der Staat jedoch die wirtschaftliche und unternehmerische Freiheit eingeschränkt hat (Schliessung von Unternehmen, Beschränkung der Anzahl der Kunden, die bedient werden können, usw.), verursachen diese Massnahmen, deren Rechtfertigung wir nicht kritisieren, Kosten für die Selbständigen und Unternehmer. Die Frage stellt sich, ob diese Kosten von den Selbständigen und Unternehmern allein getragen werden sollten, wenn sie den staatlichen Massnahmen unterliegen, ohne eine Möglichkeit zu haben, sie zu vermeiden.
Die Zahlung der Miete für Geschäftsräume, deren Öffnung durch den Bundesbeschluss verboten oder eingeschränkt ist, sollte nicht ausschliesslich vom Betreiber der Räumlichkeiten getragen werden.
Die Zahlung der Miete für Geschäftsräume, deren Eröffnung durch Bundesbeschluss verboten oder eingeschränkt ist, sollte nicht ausschliesslich vom Betreiber der Räumlichkeiten getragen werden. Die Mietkosten in diesem Zeitraum könnten wie folgt aufgeteilt werden: 1/3 durch den Mieter, 1/3 durch den Eigentümer und 1/3 durch den Staat.
Die KantoneGenf, Waadtund Freiburghaben eine kantonale Lösung umgesetzt.
Das vom Bundesrat (BR) eingeführte System hat fünf Kategorien und Schwellenwerteffekte geschaffen.
Wie lässt sich diese unterschiedliche Behandlung in einer Krisensituation rechtfertigen ?
Kantone Waad,Genfund Freiburg haben zusätzliche kantonale Hilfe eingeführt.
Selbständige und Unternehmer zahlen im Gegensatz zu Arbeitnehmern sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Beiträge.
Ein Existenzminimum sollte während dieser Krise gewährt werden, solange die Wirtschaft stillsteht oder sich verlangsamt, um Konkurse und Entlassungen zu vermeiden und um zu verhindern, dass Selbständige und Unternehmer mit gebrochenem Unternehmergeist auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Die meisten Selbständigen haben nicht genügend Erwerbsersatz erhalten, um selbst ihre privaten Ausgaben zu decken.Ihre Geschäftsausgaben werden nicht einmal berücksichtigt. Um Die Unternehmen zu erhalten, ist der Zugang zu realistischer finanzieller Unterstützung, rückwirkend zum 17. März 2020 erfolgt und während dieser Krise keine Rückzahlungsverpflichtung haben, von wesentlicher Bedeutung.
der vom BAG verordneten, wobei die Belegung je nach Fläche begrenzt wird (1 Kunde / 10 m2).
Die Erwerbsersatz-Leistungen werden auf der Grundlage der letzten Schätzung berechnet, die oft niedriger als das tatsächliche Einkommen am 31.12.2019 ist und nach Ablauf des Jahres nicht wieder einbringbar ist (Rundschreiben KS CE Rz. 1068). Diese Situation schafft eine Ungleichheit.
Tatsächlich heisst es im «Kreisschreiben über die Entschädigung bei Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus – Corona Erwerbsersatz (KS CE)» unter Rz. 1065: «Grundlage für die Bemessung der Entschädigung für selbstständig Erwerbende bildet das Erwerbseinkommen gemäss der aktuellsten Beitragsverfügung für das Jahr 2019. Dabei ist unerheblich, ob die Grundlage der Beitragsverfügung provisorisch oder definitiv ist.»
Mehrere Ausgleichsfonds unterschätzen die vorläufige Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel werden diese Beiträge erhoben, wenn die endgültige Entscheidung nach ablauf des Jahres getroffen wird und das zu versteuernde Einkommen des Selbstständigen bekannt ist.
Solange die vom Bund oder von den Kantonen verhängten Massnahmen andauern, sollten Sie eine finanzielle Unterstützung für den Betriebsverlustund die Deckung eines Teils der Geschäftskosten in Betracht ziehen, denn:
Zur Information: Seit Beginn der Krise sind viele Rechnungenvon den Kunden nicht bezahlt worden (z.B. sind einige Ende Februar ausgestellte Rechnungen immer noch unbezahlt).
Das Kollektiv independents-et-entrepreneurs.ch ist eine Austausch- und Informationsplattformund ein Partner für politische und sozioökonomische Kreise, um langfristig eine bessere soziale Absicherung der Selbständigen und Unternehmer zu erreichen.
Das Kollektiv hat bereits mit einer eingehenden Reflexion über die Gesellschaft und die Wirtschaft begonnen, die heute notwendig ist, um einen mehr als 20 Jahre alten gesetzlichen Rahmen zu ändern, der Unternehmer/KMU diskriminiert, wie diese Gesundheitskrise zeigt.
Pressekontakt: Claude Christophi
kollektiver Vertreter « Indépendants et Entrepreneurs Suisse »
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